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IMPRESSUM

Webness Internet e.U.

Hauptstraße 70
A-2651 Reichenau a. d. Rax
TEL: 0 2666 20 400
EMAIL: office@webness.at

FIRMENBUCHNUMMER: FN 549048 z
LANDESGERICHT: Wr. Neustadt

UID NR: ATU68207709

Bankverbindung:
VOLKSBANK BADEN
IBAN: AT94 4300 0368 8009 0000
BIC: VBOEATWW

Mitglied der WKÖ

Bezirktshauptmannschaft Neunkirchen
Wirtschaftskammer Fachgruppe Werbung-Marktkommunikation
Geschäftsführer: Dominic Jany
AGB
1. Allgemeines

Die Webness Internet e.U. (im Folgenden „Webness“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Webness ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss

Die Angebote von Webness sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge des Kunden gelten vom Kunden als gegeben und von Webness als angenommen, wenn zwischen Webness und dem Kunden eine entsprechende schriftliche Vereinbarung (Servicevertrag) getroffen wurde.

3. Vorzeitige Auflösung

Webness ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie zB. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Webness weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung Webness eine taugliche Sicherheit leistet;
d) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.

Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt ausschließlich dann vor, wenn Webness fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflicht

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem geschlossenen Servicevertrag bzw. beiliegender Leistungsbeschreibung oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch Webness. Mündliche Nebenabreden sind bereits kraft Vertragsinhalt ausgeschlossen und demnach unwirksam. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Webness. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit durch Webness. Der Kunde wird Webness zeitgerecht und vollständig alle Informationen, Dokumente, Dateien und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird Webness von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Webness wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Produktbilder, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Webness haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird Webness wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Webness schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

5. Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von Webness für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Dies trifft insbesondere auch auf die einzelnen Leistungen aus Leistungspaketen zu. Webness ist überdies berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Aktivierungsentgelte sind bei Vertragsabschluss fällig und stets im Voraus zu bezahlen. Alle Leistungen von Webness, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.

Kostenvoranschläge von Webness sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Webness schriftlich veranschlagten um mehr als 15 Prozent übersteigen (Kostenüberschreitungen bis 15% gelten vom Kunden von vornherein als genehmigt), wird Webness den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen vierzehn Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht.

Für alle von Webness erbrachten Leistungen und Arbeiten, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht bzw. nicht genutzt werden, gebührt Webness das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind Webness vielmehr unverzüglich zurückzustellen.

6. Fremdleistungen, Beauftragung Dritter

Webness ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber nur dann auf Rechnung des Kunden, wenn im jeweiligen Servicevertrag ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Soweit Webness notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Webness. Im Fall der Übertragung von Arbeiten auf Dritte weist Webness den Kunden auf diesen Umstand hin und hat dann lediglich die Funktion des Vermittlers (Vertrieb).

7. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen von Webness einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Webseiten, OnlineShops, Online-Kampagnen aber auch lediglich Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, sämtliche Dateien etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Webness und können von Webness nach Beendigung der Zusammenarbeit bzw. des Vertragsverhältnisses zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Webness darf der Kunde die Leistungen von Webness nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer der Zusammenarbeit bzw. des Vertrages nutzen.

Änderungen von durch Webness erbrachte Leistungen durch den Kunden sind nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung, darüber hinaus nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Webness und soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, des Urhebers zulässig.

Für die Nutzung von durch Webness erbrachte Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck, Nutzungsumfang und Vertragszeitraum hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von Webness erforderlich. Dafür steht Webness und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

Für die Nutzung von durch Webness erbrachte Leistungen oder von Werbemitteln, für welche Webness konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Vertrages, ist unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - ebenfalls die Zustimmung von Webness notwendig. Für eine derartige Nutzung steht Webness im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle, im abgelaufenen Servicevertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.

8. Termine

Fristen für zu erbringenden Leistungen ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Servicevertrag samt beiliegender Leistungsbeschreibung mit dem Kunden oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch Webness. Webness bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Webness eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines eingeschriebenen Mahnschreibens an Webness. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Webness. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von Webness sowie Ereignisse höherer Gewalt entbinden Webness jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

9. Besondere Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF., das Verbotsgesetz vom 8. 5. 1945 StGB. idgF. und die einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber von Webness die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, Webness vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letzterer wegen vom Kunde in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung (§§ 111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB).

10. Zahlungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Anbot, Bestellformular oder Servicevertrag angeführten Preise. Die Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Zahlungen sind prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Rechnungen werden grundsätzlich online übermittelt. Die gelieferte Ware (Hard- oder Software) bleibt bis zur restlosen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum von Webness. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag, Vertrag bzw. Bestellung. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, Webness die entstehenden Mahn- und Inkasso- und Rechtsanwaltspesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig wurden, zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Webness sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist Webness nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Vielmehr ist Webness berechtigt, laufende Leistungen (wie zB. Hosting, Service, etc.) einzustellen. Die bevorstehende Leistungseinstellung wird mit einem Mahnschreiben angekündigt. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Webness für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust). Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Webness aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Webness schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

11. Gewährleistung und Schadenersatz

Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von sieben Tagen nach Leistung durch Webness schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung bzw. Beseitigung des Mangels durch Webness innerhalb angemessener Frist zu. Ein Austausch der Leistung/des Produktes in vollem Umfang wird ausdrücklich ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Webness beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt Webness keinerlei Haftung.

12. Wertanpassung

Im Servicevertrag oder sonstigen Auftragsbestätigungen vereinbarte Tarife sowie monatliche bzw. jährliche Gebühren und Entgelte sind wertgesichert. Diese werden um die für das jeweilige Kalenderjahr errechnete Inflationsrate (VPI) erhöht. Die erstmalige Verrechnung erfolgt zum 31.12. des ersten Vertragsjahres. Die Verrechnung betrifft ausschließlich wiederkehrende Gebühren und Entgelte und nicht die Kosten für Einmalkosten, Zusatzpakete und andere Leistungen. Etwaige individuell gewährte Rabatte werden bei der Berechnung der Wertanpassung nicht berücksichtigt.

13. Haftung

Webness wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von Webness vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von Webness vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von Webness vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung von Webness für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Webness ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet Webness nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) Webness selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde Webness schad und klaglos: Der Kunde hat Webness somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die Webness aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Im Falle der Beauftragung Dritter durch Webness bei der Erfüllung einer Leistung (Pkt. 6) übernimmt Webness nicht die Haftung für die erbrachte Leistung und gelten insbesondere in Sachen Haftung, Gewährleistung und Schadenersatz die AGB des jeweiligen Auftragnehmers.

14. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Webness ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von Webness. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Webness und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Webness örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Webness ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen. Irrtümer vorbehalten!
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